Germanophobe Politik: Wenn „Flüchtlinge“ besser gestellt werden als Einheimische

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DEUTSCHLAND – gerne behaupten die Vertreter der Migrationsindustrie, daß die von ihnen als „Flüchtlinge“ bezeichneten Personen gegenüber einheimischen keine Vorteile hätten, bzw. keine Vorzugsbehandlung erfahren würden. Wir fragen uns: Ist das wirklich so? Die folgenden Beiträge lassen an derartigen Verlautbarungen durch Vertreter der Migrationsindustrie jedenfalls Zweifel zu:

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2018_03_26 Ärzte verdienen an Flüchtlingen 3 bis 5 mal mehr als an Kassenpatienten

DEUTSCHLAND – gerne wird behauptet, daß die als „Flüchtlinge“ bezeichneten Personen eine schlechtere oder bestenfalls gleichwertige medizinische Behandlung genießen würden, als die Kassenpatienten. Dies ist offenbar nicht korrekt. Richtig ist wohl, daß zwar die Verrechnungssätze gleich sind. Richtit scheint darüber hinaus aber auch zu sein, daß die Vergütungen der Kassenpatienten durch ein Budget „EBM“ gedeckelt sind, was bei den als „Flüchtlinge“ bezeichneten Personen offenbar nicht der Fall ist:

Der »Privatpatienten«-Vergleich sei »nicht ganz richtig, aber immerhin fast«, denn: »Es stimmt, dass ein Arzt an einem ‚Flüchtling‘ mehr verdient als an einem Kassenpatienten«. Bei Flüchtlingen nämlich müsse nicht nach dem »EBM« abgerechnet werden (»Einheitlicher Bewertungsmaßstab« – das Vergütungssystem der vertragsärztlichen Versorgung in Deutschland).

Und daher unterliege die Abrechnung keinem »gedeckelten Budget« wie unter »EBM«, sondern es könne stets der einfache Satz in voller Höhe abgerechnet werden. Dies sei allerdings keiner gesonderten »Lex Flüchtling« zu verdanken, sondern einer »Lex Sozialhilfeempfänger«, die »schon ewig« in Kraft sei.

Nicht anerkannte oder geduldete Asylbewerber erhalten medizinische Leistungen nach dem Asylbewerber-Leistungsgesetz. Die Kosten trägt die Ausländerbehörde bzw. das Sozialamt. Jede Behandlung bedarf zwar offiziell der »Begründung als nicht aufschiebbare Notwendigkeit«, die gegenüber der zuständigen Behörde zu erbringen ist; sie wird aber »in der Regel« positiv beschieden.

Diese »Akut-Vorschrift« existiert »schon immer«, und sie wurde »auch immer schon generell missachtet. Es wurde bei Sozialhilfe-Empfängern (u.a. also bei Flüchtlingen) einfach immer alles behandelt.

Das Fazit des Allgemeinmediziners in dem Blog von Klonovsky: »An einem Privatpatienten verdient der Arzt also 2,3-mal mehr als an einem Flucht-Simulanten; an letzterem aber immer noch mehr (geschätzt: 3 bis 5 mal mehr im Schnitt) als an einem Kassenpatienten.«

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2017_05_25 Kommt die Wiedereinführung der Impfpflicht wegen Flüchtlingen

GERA – Kommt die Wiedereinführung der Impfpflicht wegen Flüchtlingen?

Italien hat es schon getan, kommt jetzt als nächstes Deutschland dran?

Der „beste Mann der SPD“, namens Martin Schulz (deswegen ist er ja der Kanzlerkandidat der SPD) hat uns ja erklärt: „Flüchtlinge sind wertvoller als Gold“ Wie er das gemeint haben könnte erfahren wir heute:

„Der Chefarzt der RC Gesundheitszentrum GmbH, Robby Schlund, äußerte die Meinung, dass das aktuelle Gesundheitssystem in der Bundesrepublik die Interessen der eigenen Bevölkerung nicht berücksichtige. Nach seinen Worten werden in letzter Zeit tatsächlich relativ viele Fälle registriert, wo sich Menschen mit Krankheiten anstecken, die die Flüchtlinge nach Deutschland „mitgebracht“ haben. Dabei nehmen die Behörden an der Regelung der Situation nicht teil, sondern machen sie manchmal noch schlimmer. So seien die meisten Arzneimittel bzw. Impfstoffe in deutschen Apotheken nur für Einwanderer bestimmt, während sich die Bundesbürger in solchen Fällen an ihren Arzt wenden müssen.“

Martin Schulz von der SPD meinte, mit seinem Satz „Flüchtlinge sind wertvoller als Gold“ womöglich die Einnahmen der Pharmaindustrie?

Daß ausweislich des „Chefarzts der RC Gesundheitszentrum GmbH“ manche Impfstoffe in deutschen Apotheken nur für Einwanderer bestimmt sind ist natürlich wieder ein unerträglicher Akt von germanophobem Rassismus, der in den „Qualitätsmedien“ nirgendwo zu finden ist.

Also liebe Leser: Haut den Kindern bis zu 10 Spritzen in ihre jungen Körper hinein, sonst müssen Eltern ggf. wie in Italien bis zu 7500€ zahlen und bekommen bei der zweiten Impfverweigerung ggf. die Kinder weggenommen. Wenn die Kinder dabei schreien und Heulen, hilft es ggf. an die „Bunten“ zu denken, daß das eine „Bereicherung“ zu sein hat und daß „Flüchtlinge wertvoller als Gold sind„.

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2016_07_07 wie man mit ungültigen Dokumenten ein gültiges Dokument erhalten kann

WIESBADEN. In Hessen können so bezeichnete Asylbewerber auch mit einem abgelaufenen Ausweisdokument einen Führerschein erwerben. Man versuche einmal als Deutscher eine Führerscheinprüfung zu machen, ohne Ausweis oder mit ungültigem Ausweis. Bei Anderen ohne gültigen Ausweis ist das alles offenbar kein Problem.

Das geht aus der Antwort des hessischen Verkehrsministers Tarek Al-Wazir (Grüne) auf eine Kleine Anfrage des SPD-Abgeordneten Turgut Yüksel hervor. Um eine Fahrerlaubnis beantragen zu können, benötigen Asylbewerber entweder einen Reisepaß, einen Personalausweis, vergleichbare nationale Identitätspapiere, Ersatzdokumente oder Bescheinigungen über die Aufenthaltsgenehmigung.

Dabei sei es unerheblich, ob die Papiere von einer deutschen oder ausländischen Behörde ausgestellt wurden. Ausnahmsweise sei es sogar möglich, ein abgelaufenes Dokument zu nutzen, wenn trotzdem die einwandfreie Identifizierung des Asylbewerbers möglich sei. „Selbst wenn sich aus der Bescheinigung ergibt, daß die Personalangaben auf den eigenen Angaben des Betroffenen beruhen, ist das Dokument grundsätzlich als amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt anzuerkennen,“ heißt es in der Antwort des Verkehrsministers. Auch der Vermerk in einer Aussetzungsbescheinigung der Abschiebung, daß der Inhaber nicht der Paß- und Ausweispflicht genügt, „ist fahrerlaubnisrechtlich unbeachtlich.“

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2016_01_06 „Flüchtinge“ erhalten Essen für bis zu 16€ und Hartz-IV-Empfänger für nicht einmal 5€ am Tag

BERLIN –

In Berlin werden 11 Euro, in München bis zu 16 Euro und in Kleve in Nordrhein-Westfalen 16 Euro pro Tag (480 Euro im Monat) und Person für das Essen eines Flüchtlings bezahlt. Davon bleibt das zusätzliche Taschengeld von 147 Euro, das beispielsweise einem alleinstehenden erwachsenen Flüchtling pro Monat bar ausbezahlt wird, unberührt.

Das ist deutlich mehr – bis fast drei Mal so viel wie bei einem Hartz-IV-Empfänger, der laut Bundesagentur für Arbeit aus Nürnberg mit 4,72 Euro pro Tag (143,42 Euro im Monat) und Person für Nahrungsmittel und alkoholfreie Getränke auskommen muss.

Die Höhe des Essensgeldes von 480 Euro pro Monat für einen Flüchtling in Kleve und München übersteigt den gesamten Regelsatz eines alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers von 404 Euro, mit dem der einheimische Bedürftige „den laufenden und einmaligen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom (ohne Heizung) und für die Bedürfnisse des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch für Beziehungen zur Umwelt und die Teilnahme am kulturellen Leben“ abdecken muss. In diesem Regelsatz sind nur 143,42 Euro für die Vollverpflegung im Monat vorgesehen.

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2015_10_31 Kältehilfe: Berlin zahlt für Obdachlose 15 Euro, aber für Flüchtlinge 50 Euro

BERLIN – Berlin zahlt den Betreibern von Unterkünften für Kältehilfe pro Obdachlosen lediglich 15 Euro pro Nacht. Für eine als „Flüchtling“ bezeichnete Person zahlt Berlin den Betreibern bis zu 50 Euro. Begründet wird dies offiziell damit, daß die als „Flüchtling“ bezeichnete Person auch tagsüber bleibt und mit Essen versorgt wird. Im Ergebnis bedeutet dies natürlich, daß die Betreiber von Kältehilfen dort Angebote machen, wo sie das meiste Geld verdienen und folglich die Angebote für Obdachlose herunterfahren.

Für Betreiber ist es damit lukrativer Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen als für Obdachlose.

Das bekam auch Robert Veltmann zu spüren, der als Chef des Sozialträgers GEWEBO – Soziale Dienste – Berlin mbH aus der Forckenbeckstraße 16/17 in Berlin Schmargendorf die Angebote der rund 30 Organisationen, die das Netzwerk Kältehilfe bilden, koordiniert.